Die Branntweinmonopol - Verwaltung
schreibt vor:
Mini - Destillationsgeräte bis 0,5 Liter (Kesselinhalt) sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt.
Nach dem BranntwMonG §46 ist bis zu dieser Größe eine offizielle Ausnahmegenehmigung erteilt worden.
Es ist darauf hinzuweisen, daß bei der Destillation von Wein gesundheitsschädliche Substanzen ( Methanol, Fuselöle ) freigesetzt werden könnten.
Ich warne auch vor gesundheitlichen Schäden durch Alkoholkonsum, besonders bei Jugendlichen.

