Das Branntweinmonopol
Das deutsche Branntweinmonopol Gesetz schreibt vor:
Mini - Destillationsgeräte bis 0,5 Liter (Kesselinhalt) sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt.
Nach dem BranntwMonG §46 ist bis zu dieser Größe eine offizielle Ausnahmegenehmigung erteilt worden.
Das Branntweinmonopol in Deutschland dient dem Schutz der kleinen Obstbrenner, garantiwert sogar deren Erzeugnisse (Schnaps) aufzukaufen und pro Liter reinen Brand mit 2,90 € zu vergüten.
Der Hintergrund des Branntweinmonopols ist der Erhalt der kleinbäuerlichen Strukturen. Ein Wegfall des Branntweinmonopols würde für viele Kleinbrenner den Ruin bedeuten.
Die EU will allerdings bis zum Jahre 2010 das deutsche Branntweinmonopol abschaffen, da es sich um nichtgewollte Subventionen handelt.
Jeder Kleinbrenner in Deutschland und auch jeder Brennanlagen-Hersteller ist gegen die Abschaffung des Branntweinmonopols.
